Nationalratswahlen vom 19.10.2003 |
Uebersicht |
Abkürzungen und Hinweise |
Rechtsgrundlagen Nidwalden |
Vorzeitige Stimmabgabe |
Briefliche Stimmabgabe |
EvBPR 32 II : |
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Unterlagen bis zum Schluss des Urnenganges möglich. |
EvBPR 36 II Ziff. 2 : |
Briefliche Stimmabgaben sind gültig, wenn:
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EvBPR 33 : |
Wer brieflich abstimmen will, legt den Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmkuvert und dieses in das Rückantwortkuvert, klebt letzteres zu und setzt seine Unterschrift auf die Vorderseite des Rückantwortkuverts. |
G 40 II : |
(G 40 II). |
Stellvertretung |
Implizit vorgesehen ohne nähere Einschränkungen (vgl. V 33/34). |